Die beiden Pfarrleiter sind der Kopf des Leitungsteams und verantwortlich für die Leitung und Organisation dieses Teams. Sie sollten einen Überblick über alle Stufen, Termine und Belange haben und sind für die Leitung nach innen und Vertretung der KjG nach außen zuständig. Die Pfarrleiter berufen die Versammlungen aller Gruppenleiter (Leiterrunden) ein, bereiten diese vor und leiten sie, ebenso wie die Jahreshauptversammlung. Sie arbeiten mit anderen Vereinen, Gremien und Institutionen der Gemeinde zusammen. Vertretung und Mitarbeit auf Bezirksebene der KjG zählen auch zu ihren Aufgaben, z.B. in Form von der Diözesankonferenz. Außerdem ist die Pfarrleitung zuständig für die Umsetzung der Anträge der Mitgliederversammlung und den Besuch der PeeZ e.V. Sitzungen. Sie bereitet das Klausurwochenende vor, das immer zu Beginn eines Amtsjahres stattfindet, und führt es durch. Auf diesem plant das LT das gesamte nächste Amtsjahr.
Die Kinderstufenleitung ist verantwortlich für die Kinderstufe der KjG, der alle acht- bis zwölfjährigen Mitglieder angehören. Sie plant, organisiert und begleitet die monatlichen Kinderstufenaktionen, wie z.B. das Plätzchen Backen im November, kümmert sich um eine ausreichende Zahl an Gruppenleitern für diese Aktionen, und um die Gruppenstunden.
Die Jugendstufenleitung ist verantwortlich für die Jugendstufe der KjG, der alle zwölf- bis fünfzehnjährige Mitglieder angehören. Sie plant und leitet vor allem den zweiwöchentlich stattfindenden Jugendtreff freitags abends.
Der 1. Kassierer der KjG ist verantwortlich für das gesamte Finanzwesen, z.B. für die Kontoführung, Überweisungen, Abrechnungen, Kassenführung, und die Beantragung von Zuschüssen.
Der 2. Kassierer ist verantwortlich für die Barkasse der KjG. Er verwaltet kleinere Beträge, die er den Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter bar auszahlen kann, und die entsprechende Kassenführung.
Priester als gewählte Geistliche Leiter sollen im Verband mitarbeiten. Das Amt kann von Personen wahrgenommen werden, die eine theologische Ausbildung abgeschlossen haben und im kirchlichen Dienst tätig sind.